1 Minute Lesezeit (120 Wörter)

Müssen Eigentümer einer Ferienwohnanlage in Deutschland oder Österreich eine Eigentümerversammlung abhalten?

Eigentümerversammlung


Ja, sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind Eigentümer einer Ferienwohnanlage in der Regel verpflichtet, Eigentümerversammlungen abzuhalten.


Deutschland:

Im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG Deutschland) ist festgelegt, dass die Eigentümergemeinschaft mindestens einmal jährlich eine Versammlung einberufen sollte. Diese Versammlung dient dazu, wichtige Entscheidungen zu treffen, die Verwaltung zu besprechen und die Finanzen zu klären.


Österreich:

In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG Österreich) ebenfalls die Abhaltung von Eigentümerversammlungen. Auch hier sollte regelmäßig eine Versammlung stattfinden, in der wichtige Angelegenheiten besprochen und beschlossen werden.

In beiden Ländern können auch außerordentliche Versammlungen einberufen werden, wenn es dringende Themen gibt. Die genauen Modalitäten können zusätzlich in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein.


Genaueres dazu wird auf prop.ID beschrieben: Die Eigentümerversammlung - Übersicht und Ablauf

Ferienwohnung Allgäu - die 9 schönsten Ecken
 

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.reposee.com/

Mehr Beiträge

23 Oktober 2024
Ja, sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind Eigentümer ...
22 Januar 2019
Urban Gardening: Viele Menschen leben gerne in der Stadt und...
19 Dezember 2018
Haustausch in Zell am See ist attraktiv denn nicht umsonst gilt d...
26 November 2018
Haustauschferien kann eine tolle Alternative sein. Besonders, wen...
17 Oktober 2018
Chalets sind die traditionellen Holzhäuser der Alpen mit ihren we...
05 Oktober 2018
Eine Almhütte mieten kann für alle zu einem unvergesslichen Erleb...

Suche