Ja, sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind Eigentümer einer Ferienwohnanlage in der Regel verpflichtet, Eigentümerversammlungen abzuhalten.
Im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG Deutschland) ist festgelegt, dass die Eigentümergemeinschaft mindestens einmal jährlich eine Versammlung einberufen sollte. Diese Versammlung dient dazu, wichtige Entscheidungen zu treffen, die Verwaltung zu besprechen und die Finanzen zu klären.
In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG Österreich) ebenfalls die Abhaltung von Eigentümerversammlungen. Auch hier sollte regelmäßig eine Versammlung stattfinden, in der wichtige Angelegenheiten besprochen und beschlossen werden.
In beiden Ländern können auch außerordentliche Versammlungen einberufen werden, wenn es dringende Themen gibt. Die genauen Modalitäten können zusätzlich in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein.
Genaueres dazu wird auf prop.ID beschrieben: Die Eigentümerversammlung - Übersicht und Ablauf
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