Eine Mietkaution gibt es auch beim Sharen von Ferienwohnungen. Denn wenn Vermieter und Mieter eine Ferienwohnung teilen, beruht der Share im Wesentlichen ebenfalls auf einem Mietvertrag, auch wenn die Vertragsdauer vergleichsweise kurz ist.
Die Mythen des Sharings - Mythos #6: Ferienwohnung-Sharung ist nur ohne Mietkaution möglich: Falsch! Gerade bei einem langfristigen Sharing-Verhältnis ist es legitim, eine Mietkaution zu verlangen:
Auf reposée kannst Du Freizeitimmobilien entweder tauschen oder sharen. Mit Mietkaution-Funktion inklusive. Mehr Infos dazu findest Du auch hier:
Haustausch von Freizeitimmobilien
Sharing von Freizeitimmobilien
Die Mietkaution wird mit der ersten Miete fällig, die Höhe liegt dabei im Ermessen des Mieters. Es müssen nicht die marktüblichen Kautionen von 2 bis zu 6 Monatsmieten sein, aber angemessen sollte die Kaution schon sein.
Für Ferienwohnungen, die eine qualitativ höherwertige Einrichtung haben, wird der Vermieter wahrscheinlich mehr Mietkaution verlangen als für eine Freizeitimmobilie, dessen Einrichtung schon recht alt ist.
Anders als bei der Vermietung herkömmlichen Mietwohnungen, erhält beim Ferienwohnung teilen nicht der Vermieter direkt die Mietkaution, sondern der Mieter zahlt an reposée als neutralen Dritten.
reposée nimmt die Mietkaution in Verwahrung und zahlt sie nach Beendigung des Shares wieder an den Mieter zurück, wenn alles in Ordnung ist und der Vermieter keinen Anspruch darauf erhebt.
Sollte dennoch einmal ein Schaden passiert sein, den die standardmäßige Versicherung nicht deckt, oder ein Mietrückstand bestehen, kann der Vermieter die Auszahlung veranlassen. reposée kümmert sich dann darum, dass die Kaution entsprechend ihrer Widmung verwendet wird.
Kaution deckt Schäden, die von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden oder Mietrückstände
Kaution beim Ferienhaus teilen: klare Verhältnisse und widmungsgemäße Verwendung gewährleistet durch reposée als neutralen Dritten
Sind sich Vermieter und Mieter, die sich gemeinsam eine Ferienwohnung teilen möchten, zwar über den Share an sich einig, nicht aber über die Höhe der Kaution, so kann das Problem durch eine sogenannte "Kautionsgarantie" gelöst werden.
Hierbei wird kein Geld deponiert, sondern der Mieter schließt eine Versicherung ab, die für Schäden bis zu einer beliebig wählbaren Höhe garantiert. Nähere Infos dazu findest du auf der Internetseite Die Mietkaution.
Apropos Versicherung: Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Ferienwohnungen werden häufig von Haftpflichtversicherungen nicht übernommen. Ein Beispiel dafür wäre ein verschmutzter Perserteppich in der gemieteten Ferienwohnung. In neueren Verträgen kann eine entsprechende Klausel eventuell bereits enthalten sein.
Am besten den Versicherungsvertrag überprüfen und gegebenenfalls eine Zusatzklausel für Mietsachschäden an beweglichen Sachen vereinbaren. Das kostet nur ein paar Euro mehr und spart Nerven.
Auf reposée kannst Du Freizeitimmobilien entweder tauschen oder sharen. Mit Mietkaution-Funktion inklusive. Mehr Infos dazu findest Du auch hier:
Haustausch von Freizeitimmobilien
Sharing von Freizeitimmobilien
Teil 1: Wochenendhaus sharen ist ja wie Ferienwohnrecht kaufen bei Hapimag!
Teil 2: Wochenendhaus sharen heißt auch, mühsam Timesharing verkaufen!
Teil 3: Wochenendhaus Sharing benötigt eine Vorabzahlung wie beim Time-Sharing!
Teil 4: Wochenendhaus Sharing ist so unflexibel wie Time-Sharing!
Teil 5: Ferienhaus kaufen bringt mehr, als ein Ferienhaus mieten
Teil 6: Ferienwohnung-Sharing, da bekomme ich ja keine Kaution!
Teil 7: Ein Wochenendhaus zu vermieten - Das rentiert sich doch nicht!
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